Folgende Tagungsbände des Academia Philosphia Iuris e. V. sind in der Reihe „fundamenta iuris“ des Instituts für die Grundlagen des Rechts beim mentis Verlag erschienen:

2019 | fundamenta iuris |Band 15

Migration: Globale Bewegungsfreiheit oder nationale Grenzen?

Migration bildet den Anlass für eine der zentralen Kontroversen unserer Zeit: Zuwanderung bleibt ein Topthema der Politik. Moralische und politische Standpunkte befehden einander scharf. Nicht wenige sind geneigt, ihr Urteil über Migration anhand von Alltagstheorien zu fällen. Auch bei der Frage, wie Entwicklungspolitik Fluchtursachen beseitigen kann, gehen die Meinungen auseinander. Auf eine Verständigung im Streit um Migration lässt sich nur hoffen, wenn es gelingt, die einander gegenüberstehenden Positionen im Lichte universalisierbarer Grundsätze zu vermitteln. Dabei führt nur eine interdisziplinäre Vorgehensweise weiter, die positiv-rechtliche, philosophische und empirische Erkenntnisse fruchtbar aufeinander bezieht. Dieser Band spiegelt diese Multiperspektivität.

2017 | fundamenta iuris | Band 13

Mindestlohn – (k)ein gerechter Lohn?

Der Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ging in Deutschland eine heftige Debatte voraus, die bis heute nicht verstummt ist. Neben ökonomischen und juristischen Überlegungen wurden auch Argumente aus dem philosophischen Gerechtigkeitsdiskurs bemüht. Ihre Verschiedenartigkeit zeigt, dass man auf die Frage nach dem gerechten Lohn und damit auch auf die Frage nach der Legitimität eines gesetzlichen Mindestlohns nur mit einer interdisziplinären Herangehensweise eine angemessene Antwort geben kann. Das Buch dokumentiert, wie auf der 2016 abgehaltenen Sommerakademie der Juristenfakultät Leipzig in Vorträgen und Diskussionen die Problematik einer Lösung näher gebracht wurde. F. Rödl stellt den gesetzlichen Mindestlohn in den Gesamtzusammenhang des geltenden Rechts und arbeitet die Bezüge zur ausgleichenden Gerechtigkeit heraus. Th. Petersen sichtet mit philosophischem Zugang den Ertrag der marxistischen Theorie für das Thema. H.-J. Bontrup setzt sich aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive mit der neoklassischen Theorie der Lohnfindung auseinander. Der Band schließt ab mit einem Beitrag von M. Köhler, dessen Lösungsansatz im Rahmen eines rechtsphilosophischen Gesamtkonzepts Aspekte der Tausch- und Teilhabegerechtigkeit integriert.

2013 | fundamenta iuris | Band 10

Von der Idee des Gemeinbesitzes zum Projekt eines unbedingten Grundeinkommens

Dieser Band enthält die Vorträge und Diskussionsberichte zur fünften Sommerakademie, die der Verein Academia Philosophia Iuris zusammen mit dem Institut für Grundlagen des Rechts der Universität Leipzig ausgerichtet hat. Er befasst sich mit dem Projekt eines unbedingten Grundeinkommens, wie es in allen politischen Lagern als Alternative zum Modell der Grundsicherung des geltenden Rechts diskutiert wird. Die Finanzierung des überkommenen Sozialversicherungssystems ist in Gefahr geraten. Es beruht auf Sozialabgaben, die an typischerweise auf Dauer angelegte Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse anknüpfen. Da diese in Zeiten hoher Erwerbslosigkeit im Schwinden begriffen sind, werden immer mehr Menschen von staatlicher Grundsicherung abhängig. Je größer aber der Finanzbedarf, desto geringer wird die Akzeptanz der Steuerzahler, steigende Abgaben zu zahlen. Die ‚Hartz-Reformen‘ haben in Reaktion auf dieses Dilemma die Anforderungen an die Bedürftigkeit und die Arbeitsaufnahme verschärft. Dies hat eine breite sozialpolitische Diskussion ausgelöst, die in den interdisziplinär angelegten Beiträgen dieses Bandes reflektiert und vorangetrieben wird.

2010 | fundamenta iuris |Band 8

Strafrecht in der Zeitenwende

In politischen Zeitenwenden bricht sich ein grundlegend neues Verständnis von Recht gegenüber der überkommenen Ordnung Bahn. Dieser Widerstreit findet seine besondere Ausprägung meist im Strafrecht. Dieser Band geht daher zunächst auf die Frage ein, wie sich der in weltpolitischen Wendezeiten aufbrechende Konflikt unterschiedlicher Rechtsprinzipien im Strafrecht niederschlägt. Das moderne Strafrecht fußt auf dem Denken der Aufklärung, ihrem Kampf gegen religiös motiviertes Strafrecht, die Todesstrafe und die Folter. Das ist Thema des zweiten Abschnitts dieses Bandes. Besonderer Anlaß seiner Publikation war das 20. Jubiläum der friedlichen Revolution. Am 9. 10. 1989 leiteten 70.000 Bürgerinnen und Bürger in Leipzig mit einer gewaltfreien Demonstration das Ende der SED-Herrschaft ein. Das gibt den Anstoß, sich mit den rechtsphilosophischen Wurzeln des zivilen Ungehorsams und seiner strafrechtlichen Relevanz auseinanderzusetzen. Kennzeichen von Zeitenwenden ist es ferner, die in der überwundenen alten Ordnung erduldete Repression als strafwürdiges Unrecht abzuurteilen. Dies wird in diesem Band anhand der Mauerschützenprozesse diskutiert. Auch der Angriff auf das World-Trade-Center am 11. 09. 2001 läutete eine neue Ära globaler Herausforderungen ein. Seitdem sieht sich die Weltgemeinschaft mit einem neuartigen Terrorismus bisher ungeahnten Ausmaßes konfrontiert und reagiert darauf mit einer Verschärfung auch des Strafrechts und der polizeilichen und geheimdienstlichen Überwachung.

2008 | fundamenta iuris | Band 7

Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung

Wie die Redeweise ‚Vater Staat‘ schon andeutet, zeichnet sich das politische Denken in Deutschland durch besondere Staatsbezogenheit aus. In den letzten Jahrzehnten ist Namentlich durch den Kollaps der Sozialsysteme das Bewusstsein dafür gewachsen, dass der Staat nicht all das leisten kann, was von ihm erwartet wird. Überhaupt scheint hoheitliches Durchsetzen staatlicher Ge- und Verbote nur noch begrenzt zur Steuerung von Verhalten zu taugen. Als Alternative zeichnet sich ab, auf Methoden der Kontextsteuerung überzuwechseln. Bestandteil dessen ist es, mit den maßgeblichen Akteuren in Verhandlungen zu treten, um das Erreichen der nötigen Zielvorgaben im Wege der Selbstverpflichtung zu gewährleisten. So treten neben das demokratisch legitimierte Parlament Entscheidungsgremien, in denen private Akteure zu einer privilegierten Teilhabe an der Rechtssetzung gelangen. Darin liegt der Keim eines Prozesses der Entstaatlichung, bei dem noch offen ist, ob er eine gleichwertige Legitimität und Leistung aufweisen wird, die den modernen demokratischen Rechtsstaat auszeichnen.

2006 |fundamenta iuris | Band 4

Die Idee des Sozialstaates

Nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Um Aufgaben der Daseinsvorsorge zu erfüllen, hat der Staat bisher vor allem Sozialabgaben erhoben, die an den Tatbestand der Beschäftigung anknüpfen. In Zeiten dauerhafter Massenarbeitslosigkeit stößt diese Finanzierung öffentlicher Daseinsvorsorge an ihre Grenzen. Alternativen sind gefragt. Vorliegender Band greift die Idee eines unbedingt zu gewährenden Bürgergeldes auf und konfrontiert sie mit klassischen und zeitgenössischen Ansätzen der Sozialstaatsbegründung und Sozialstaatskritik. Dabei zeichnen sich neue Lösungswege jenseits der Fixierung auf „Vater Staat“ ab, welche gerade die deutschsprachige Debatte seit den Zeiten Lorenz von Steins prägt: Erinnert wird zum einen daran, wie Immanuel Kant mit der Gemeinbesitzidee eine Denkfigur in sein System integriert, die in der Geschichte der Philosophie zur ursprünglichen Begründung von sozialen Schranken des Eigentums eine prominente Rolle gespielt hat. Zum anderen wird untersucht, inwiefern die von John Rawls entwickelten Gerechtigkeitsgrundsätze realistische Antworten auch für die Probleme der heutigen Weltgesellschaft bieten.

2005 | fundamenta iuris |Band 2

Kants Lehre vom richtigen Recht

Der 200. Todestag Immanuel Kants im Jahr 2004 bot dem Institut für Grundlagen des Rechts der Juristenfakultät Leipzig den willkommenen Anlass, diesem grossen Denker eine Sommerakademie zu widmen und der Frage nachzugehen, ob Kants Lehre vom richtigen Recht einen Beitrag leistet zur Aufklärung der Menschheitsfragen, die die gegenwärtige Jurisprudenz beschäftigen. In seiner Metaphysik der Sitten strebt Kant an, für nahezu alle Gebiete des Rechts vorpositive Prinzipien zu entwickeln. Ziel dieses Buches ist es, die von Kant hierzu gefundenen Antworten mit aktuellen Problemen der heutigen Rechtswissenschaft zu konfrontieren. Stellung bezogen wird nicht nur zum „Kopftuchstreit“, der einen Grenzfall zwischen Recht und Moral berührt, sondern auch zur Frage der Personenqualität des Embryos. Weiterhin wird nach Anknüpfungspunkten für ein Urheberrecht im Privatrecht Kants und für eine gerechte Reaktion auf die Überzeugungs- und Gewissenstat im Strafrecht seiner Rechtslehre gefragt. Neue Dimensionen rechtlicher Solidarität jenseits der Fixierung auf den Sozialstaat werden ebenso erschlossen, wie die Berechtigung einer humanitären Intervention kritisch hinterfragt wird.

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