Academia 2019

Migration: globale Bewegungsfreiheit oder nationale Grenzen?

Unsere Tagung fand in der Villa Jühling in Halle an der Saale statt und beschäftigte sich mit folgender Frage:

„Haben Menschen ein Recht, dasjenige Land, in dem sie leben wollen, frei zu wählen, oder steht es den jeweiligen Nationalstaaten zu, Migration nach innerstaatlichen Gesetzen zu regulieren?“

Die Behandlung einer solchen Forschungsfrage musste interdisziplinär erfolgen. Eine zur Rechtssoziologie hin geöffnete Rechtsphilosophie im Wechselspiel mit der Philosophie, der Politologie und der Soziologie ergänzten sich im Rahmen unserer Tagung zu einer interdisziplinären Debatte und führten dazu, dass gegensätzliche Standpunkte sich einander annäherten.

Einführende Referate:

„Rechtsethik des Migrationsrechts“

Prof. Dr. Dr. Paul Tiedemann, Universität Gießen

„Weltbürgerrecht bei Kant“

Dr. Karoline Reinhardt, Universität Tübingen

„Liberale Ideale und Care-Arbeit“

Prof. Dr. Monika Kirloskar-Steinbach, Universität zu Köln

„Was ändert sich? Erkenntnisse der geographischen Migrationsforschung zum Themenfeld Migration, Flucht und Diversität“

Prof. Dr. Birgit Glorius, TU Chemnitz

Academia 2016

Mindestlohn – (k)ein gerechter Lohn?

Die Sommerakademie 2016 sollte Studierenden verschiedener Fachrichtungen die Möglichkeit geben, in gemeinsamer Arbeit Grundsatzfragen unserer Gesellschaft multiperspektivisch zu klären. Leitthema ist der Mindestlohn. Seit Anfang des Jahres 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Dieser gesetzgeberischen Entscheidung gingen heftige Kontroversen voraus, in denen juristische, ökonomische und philosophische Argumente ausgetauscht wurden. Die Debatte ist auch heute noch nicht abgeklungen. Die Sommerakademie beleuchtet diese Diskussion vom Standpunkt der allgemeineren Frage nach den Bedingungen eines gerechten Lohnes.

Die Tagung näherte sich dem Thema nicht nur durch Vorträge eines interdisziplinär besetzten Panels von Referenten. Sie bezog gleichzeitig auch Studierende und Graduierte in Kleingruppenarbeit aktiv mit ein und fasste ihre Ergebnisse der Arbeitskreissitzungen in abschließenden Plena zusammen. Die Teilnahme an der Sommerakademie bot zudem insbesondere Studierenden die Chance, eine Diskussionsleitung, einen Arbeitskreis- oder Tagungsbericht zu übernehmen und so soft skills zu erwerben.


Einführende Referate:

„Mindestlohn und Vertragsgerechtigkeit“

PD Dr. F. Rödl, Europäische Akademie der Arbeit, Frankfurt/Main

„Gerechter Arbeitslohn? Zu Karl Marx Theorie der Ausbeutung“

Prof. Dr. Th. Petersen, Universität Heidelberg

„Kritik der neoklassischen Theorie der Lohnfindung“

Prof. Dr. H.-J. Bontrup, Westfälische Hochschule Recklinghausen

„Lohngerechtigkeit als Integration von Tausch- und Teilhabegerechtigkeit“

Prof. Dr. M. Köhler, Universität Hamburg

Academia 2012

Von der Gemeinbesitzidee zum Projekt eines bedingungslosen Grundeinkommens

In allen politischen Lagern der Bundesrepublik Deutschland wird mit unterschiedlichen Konzepten das Projekt eines unbedingten Grundeinkommens diskutiert. Der Begriff des Grundeinkommens selbst ist dabei im Streit. Es lässt sich definieren als ein subjektives Recht jedes einzelnen Menschen auf eine Geldleistung durch das politische Gemeinwesen, dem er angehört, ein Anspruch der nicht nur die Existenz sichern, sondern auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen soll. Er unterscheidet sich von dem Modell der Grundsicherung dadurch, dass er weder von der Bereitschaft abhängt, angebotene Arbeit aufzunehmen, noch davon, dass die Bedürftigkeit geprüft wird.

Mit § 7 SGB II folgt das geltende Recht demgegenüber dem Modell der Grundsicherung. Sie tritt ein, wenn private Vorsorge oder die auch aufgrund Eigenleistung erworbenen Ansprüche aus der Sozialversicherung nicht mehr ausreichen. Private Vorsorge setzt nun aber eine Entlohnung voraus, die es erlaubt, für Notfälle Geld zurückzulegen. Dies wird durch Entwicklungen im Niedriglohnsektor in Frage gestellt, welche die Vergütungen unter die Lebenshaltungskosten drücken. Gleichzeitig ist auch die Finanzierung des Sozialversicherungssystems in Gefahr geraten. Es beruht es nämlich auf Sozialabgaben, die an typischerweise auf Dauer angelegte Vollzeitbeschäftigungsverhältnisse anknüpfen, die in Zeiten hoher Erwerbslosigkeit im Schwinden begriffen sind. Immer mehr Menschen werden daher von staatlicher Grundsicherung abhängig. Je größer damit der Finanzbedarf wird, desto mehr Steuermittel müssen zur Deckung aufgebracht werden und desto geringer wird die Akzeptanz der Steuerzahler, steigende Abgaben zu zahlen. Mit der „Hartz-Reformen“ hat der Gesetzgeber auf dieses Dilemma reagiert und die staatliche Grundsicherung neu geregelt, dabei aber auch die Anforderungen an die Bedürftigkeit und die Arbeitsaufnahme verschärft. Dies hat eine breite sozialpolitische Diskussion ausgelöst, zu der auch die Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen zählt.

Die Sommerakademie 2012 machte es sich zur Aufgabe, die gegenwärtigen Ansätze für ein bedingungsloses Grundeinkommen auf ihre geistesgeschichtlichen Wurzeln zurückzuführen. Eine Gedankenlinie führte dabei zur Idee eines ursprünglichen Gemeinbesitzes der Menschheit an allen Dingen auf der Erde, eine Idee, die bis in die Neuzeit hinein auch dazu diente, Sozialbindungen des Privateigentums zu legitimieren. Dieses Konzept wurde in den Hintergrund gedrängt durch Lockes Theorem vom Arbeitseigentum, an das ein anderer Traditionsstrang anknüpft, der bis in die heutige Diskussion reicht. In diesen Strang sind freilich verschiedenfarbige Fäden eingewoben. Während einer von ihnen die Resultate individueller Arbeitsleistung als gesellschaftlich vermittelt und daher sozialgebunden denkt, fasst ein anderer das Grundeinkommen als „negative Einkommenssteuer“ auf und begreift es damit als Gegenstück zu Besteuerungsgrenzen, die das Existenzminimum schützen sollen.

Diesen Theman hat sich die Sommerakademie 2012 durch einführende Vorträge, gemeinsame Lektüre in Arbeitskreisen und gemeinsame Diskussion im Plenum genühert, um in der Fundgrube der philosophischen Tradition Antworten auf die noch immer gegenwärtigen Fragen zu suchen.

Einführende Referate:

„Zur gegenwärtigen politischen Diskussion über ein unbedingtes Grundeinkommen“

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Hon.-Prof. an der Alice-Salomon-Hochschule Berlin

„Eigentum als Gegenstand der Politischen Theorie und Ideengeschichte“

Prof. Dr. Dr. Manfred Brockner, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt

„Eigentumsrechte und dynamische Wertschöpfung in der Marktwirtschaft: Ist der ‚Kapitalismus‘ ein System zur ‚Ausbeutung‘ der Unternehmen?“

Prof. Dr. Ingo Pies, Martin-Luther Universität Halle-Wittenberg

„Der Sozialstaat – Von der Betreuung systemnotwendiger Wechselfälle der Lohnarbeit und ihrer unangenehmen Verlaufsform“

RA Marer Schauer

„Eigentumsgarantie, Sozialbindung und Teilhaberecht (4 Argumente aus der Eigentumslehre Kants)“

RA Dr. Gerald Süchting, Berlin

Academia 2009

Strafrecht in der Zeitenwende

Am 9. Oktober 1989 leiteten hunderttausende Bürgerinnen und Bürger in Leipzig mit einer gewaltfreien Demonstration das Ende der SED-Herrschaft ein. Dies gibt Anlass, sich mit den rechtsphilosophischen Wurzeln des zivilen Ungehorsams und seiner etwaigen strafrechtlichen Relevanz auseinander zu setzen.

Kennzeichen von Zeitenwenden ist es ferner, die in der überwundenen alten Ordnung erduldete Repression als strafwürdiges Unrecht abzuurteilen. Die Sommerakademie 2009 machte sich daher als zweites zur Aufgabe, anhand der Mauerschützenprozesse aufzuklären, ob darin eine angemessene Rehabilitation der Opfer oder Siegerjustiz zu erblicken ist.

Auch der Angriff auf das World-Trade-Center ab 11. September 2001 läutete eine neue Ära globaler Herausforderungen ein. Seitdem sieht sich die Weltgemeinschaft mit einem neuartigen Terrorismus bisher ungeahnten Ausmaßes konfrontiert und reagiert darauf auch mit einer Verschärfung des Strafrechts und der polizeilichen und geheimdienstlichen Überwachung. In Deutschland hat sich dabei die Diskussion vor allem an dem Begriff des Feindstrafrechts entzündet, dem sich die Sommerakademie in ihrem dritten Themenbereich zuwendete.

Einführende Referate:

„Sind Zeitenwenden Strafrechtswenden?“

Prof. Dr. Wolfgang Schild, Universität Bielefeld

„Die Aufklärung als Zeitenwende und deren Konsequenzen für die strafrechtliche Beurteilung der Folter“

Prof. Dr. Michael Kahlo, Juristenfakultät Leipzig

„Ziviler Ungehorsam – Rechtsphilosophische Grundlegung und strafrechtliche Einordnung“

Prof. Dr. H. Radtke, Universität Hannover:

„Recht als Unrecht – Mauerschützenprozesse und anderes“

VRiLG Dr. A. Mosbacher, Landgericht Berlin

„Feindstrafrecht – eine funktionale Entmythifizierung eines Begriffs“

Ass. Prof. Dr. Miguel Polaino-Orts, Universität Sevilla

Academia 2007

Entstaatlichung und gesellschaftliche Selbstregulierung


Wie die Redeweise „Vater Staat“ schon andeutet, zeichnet sich das politische Denken in Deutschland durch besondere Staatsbezogenheit aus. In den letzten Jahrzehnten ist namentlich durch den Kollaps der Sozialsysteme das Bewusstsein dafür gewachsen, dass der Staat nicht all das leisten kann, was von ihm erwartet wird bzw. was zu erfüllen er verspricht. Wie ferner etwa das Trauerspiel um die Einführung des Dosenpfandes gezeigt hat, scheinen hoheitlich geprägte Entscheidungsprozesse immer weniger dazu geeignet zu sein, Lösungen für drängende Probleme der Gegenwart zu finden und diese dann gegen gesellschaftliche Widerstände auch durchzusetzen.

Moderne Analysen staatlichen Handelns bezweifeln kaum noch, dass Ge- und Verbote nur begrenzt zur Steuerung von Verhalten taugen. In der jüngeren wissenschaftlichen Diskussion ist dementsprechend die Rede davon, dass eine Abkehr vom „Leistungsstaat“ zum „Gewährleistungsstaat“ zu beobachten sei. Gemeint ist, dass der Staat erwünschte Wirkungen nicht mehr durch Eigenleistungen erzielt, sondern auf Dritte vertraut, also auf gesellschaftliche Handlungsträger. Diesem auch mit Entstaatlichung umschriebenen Phänomen korrespondiert eine Zunahme gesellschaftlicher Selbstregulierung, auf die der Staat mit neuen Steuerungsinstrumenten nun seinerseits wieder Einfluss zu gewinnen sucht. Dem ist die Sommerakademie in Referaten und gemeinsamer Lektüre und Diskussion der maßgeblichen Grundlagentexte nachgegangen.

Einführende Referate:

„Legitimation und Leistung des neuzeitlichen Staates“

Prof. Dr. Wolfgang Fach, Universität Leipzig

„Phänomene der Entstaatlichung“

Prof. Dr. Veith Mehde, Leibniz Universität Hannover

„Privatisierung im Bereich der Gefahrenabwehr“

PD Dr. Ralf Brinktrine, Universität Leipzig

„Die Einschränkung des Legalitätsprinzips zugunsten von moderierten Konfliktlösungsverfahren“

Prof. Dr. Regina Harzer, Universität Bielefeld

„Die Übertragung von Souveränitätsteilen an supranationale Organisationen“

Prof. Dr. Helmut Goerlich, Juristenfakultät Leipzig

Academia 2006

Die Idee des Sozialstaats –
condicio sine qua non
der Freiheit der Weltbürger?


Nach Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat. Um die Aufgabe der Daseinsvorsorge zu erfüllen, hat der Staat bisher vor allem Sozialabgaben erhoben, die an den Tatbestand der Beschäftigung anknüpfen. In Zeiten dauerhafter Massenarbeitslosigkeit stößt diese Finanzierung öffentlicher Daseinsvorsorge an ihre Grenzen. Die Sommerakademie 2006 beschäftigte sich daher mit der Frage, inwiefern die Änderung des gesellschaftlichen Rahmens dazu zwingt, dieses Modell des Sozialstaats durch ein anderes zu ersetzen. Die damit aufgeworfenen privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und internationalrechtlichen Fragen wurden in gemeinsamer Lektüre von klassischen rechtsphilosophischen Quellen und von aktuellen juristischen Texten behandelt.

Einführende Referate:

„Kritik der Arbeitsreligion. Perspektiven für ein neues Sozialmodell“

Prof. Dr. Wolfgang Engler, Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ Berlin

„Immanuel Kants Begriff des ursprünglichen Erwerbs in seiner Bedeutung für eine Theorie des gesellschaftlichen Vermögenserwerbs“

Prof. Dr. Michael Köhler, Universität Hamburg

„Antagonisten im Kontext der politischen Philosophie des Sozialstaates: Lorenz von Stein und Robert Nozick“

Dr. Hans Michael Heinig, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

„Soziale Gerechtigkeit im Weltmaßstab – Fragen und Herausforderungen an das Völkerrecht“

Prof. Dr. Markus Kotzur, Juristenfakultät Leipzig

Academia 2005

Kants Lehre vom Richtigen Recht

Aufklärung der Menscheitsfragen gegenwärtiger Jurisprudenz?


Im ersten Teil seiner Metaphysik der Sitten entwickelt Kant eine Rechtslehre, deren Grundsätze er auf den Kategorischen Imperativ zurückführt. In dem 1797 erstmals erschienen Werk befasst sich Kant mit nahezu allen Gebieten des Rechts und strebt dabei an, die verschiedenen Rechtsmaterien aus vorpositiven Prinzipien zu begründen. Ziel der Sommerakademie war es, die von Kant hierzu gefundenen Antworten in gemeinsamer Textlektüre zu erarbeiten und mit ungelösten Gegenwartsfragen der heutigen Rechtswissenschaft zu konfrontieren.

Der von Kant entwickelte Rechtsbegriff grenzt das Gebiet der Jurisprudenz von dem der Moral ab und scheidet damit den Kreis erzwingbarer Pflichten von dem Bereich moralischer Selbstverantwortung, in dem jeder die Lebensführung des anderen zu tolerieren hat. Der „Kopftuchstreit“ hat aufgezeigt, dass die Erfüllung religiöser Pflichten in den Widerstreit mit der Rechtspflicht des Beamten zur Neutralität gesetzt werden kann. Diesem Thema widmet sich der Eröffnungsvortrag.

Kant leitet aus seinem Rechtsbegriff ein „angeborenes Menschenrecht“ ab, dessen Zuweisungsgehalt den Menschen ursprünglich als Person konstituiert. Neueste Entwicklungen der Gentechnik haben demgegenüber die Frage aufgeworfen, inwiefern embryonales Leben verfügbar gemacht werden darf. Dies gibt Anlass, sich mit dieser Thematik näher zu befassen. Im Anschluss wandte sich die Veranstaltung dann zentralen Lehrstücken des kantischen Privatrechts zu: Kants Ansatz einer vorpositiven Eigentumsbegründung wurde von ihm selbst auch auf Fragen des geistigen Eigentums ausgedehnt. Seine hierzu entwickelten Antworten sollten deshalb auf aktuelle Probleme auf diesem Gebiet (Stichwort „Musikpiraterie“) bezogen werden.

Am dritten Tag der Academia rückte dann das Strafrecht in den Mittelpunkt des Interesses. Kants Straftheorie gehört zu den Passagen seiner praktischen Philosophie, welche die Strafrechtswissenschaft seit jeher zu kritischen Diskussionen herausgefordert hat. Anhand des wieder virulent gewordenen Problems des Überzeugungs- und Gewissenstäters wurde der Frage nachgegangen werden, inwiefern Kants Option für eine Vergeltungstheorie auch hier den gerechten Schuldausgleich zu begründen vermag.

Schließlich beschäftigte sich die Sommerakademie mit dem Thema der Humanitätsintervention als aktuelle Frage des Völkerrechts. Zu diesem Rechtsgebiet hat Kant nicht nur in der Metaphysik der Sitten, sondern auch in seiner Friedensschrift Bleibendes beigetragen.

Einführende Referate:

„Nach der Toleranz – Eine Kantische Lektion zum Kopftuchstreit“

Dr. Wolf-Rüdiger Molkentin, Hamburg

„Biologische Existenz und Person – Die Würde der Person als Richtmaß der Diskussion über Biotechnik und Fortpflanzungsmedizin“

Prof. Dr. Ch. Enders, Leipzig

„Urheberrecht bei Kant? Grundlagen geistigen Eigentums in der Privatrechtslehre Immanuel Kants“

RA Dr. Gerald Süchting, Berlin

„Die Problematik des Handelns aus strafgesetzwidriger Richtigkeitsüberzeugung – Überlegungen im Anschluss an Kants Philosophie freiheitsgesetzlicher Praxis“

Prof. Dr. Michael Kahlo, Juristenfakultät Leipzig

„Dimensionen rechtlicher Solidarität“

Prof. Dr. Michael Köhler, Universität Hamburg

„Die humanitäre Intervention – das letzte Veto der moralisch-praktischen Vernunft?“

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Juristenfakultät Leipzig

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